Die Auslandskrankenversicherung der AOK

Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in das Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern exklusive Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten bei einem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.
Eine junge Frau und ein junger Mann sind mit dem Rucksack unterwegs. Mit der AOK-Auslandsreisekrankenversicherung sind sie gut abgesichert.© AOK

Inhalte im Überblick

    Leistungslücken mit der Auslandsreisekrankenversicherung schließen

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.

    Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

    Krankenversicherung im Ausland speziell für junge Leute

    An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.

    Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung

    Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:

    • AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung

      AOK Baden-Württemberg
      Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.

      AOK Bayern
      Gemeinsam mit der Allianz werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.

      AOK Bremen/Bremerhaven
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.

      AOK Hessen
      Gemeinsam mit der DKV wird eine günstige und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung angeboten.

      AOK Niedersachsen
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.

      AOK Nordost
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.

      AOK NordWest
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten. Für längere Aufenthalte im Ausland empfehlen wir den GesundheitGLOBAL der Union Krankenversicherung (UKV).

      AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
      Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.

      AOK Rheinland/Hamburg
      Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the world

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
      Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.

      AOK Sachsen-Anhalt
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.

    AOK-AuslandPRIVAT: extra versichert auf Reisen

    Bei Reisen innerhalb Europas gilt meist die AOK-Card (EHIC). Aber geht die Fahrt weiter weg in ein Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann sollte man eine Zusatzversicherung abschließen. Die AOK NordWest hat hier ein besonderes Angebot für Singles und Familien. Unser Kooperationspartner ist die Union Krankenversicherung (UKV). Versicherte der AOK NordWest können die umfassenden Leistungen dieser privaten Auslandsreisekrankenversicherung bis zu acht Wochen zu exklusiven Konditionen nutzen.

    Leistungsumfang von AOK-AuslandPRIVAT

    • Beim Arzt und im Krankenhaus

      Erstattung aller Kosten, die bei Beratung und Behandlung durch einen Arzt oder Zahnarzt entstehen. Dies umfasst auch Kosten für Operationen sowie Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie können den Arzt und das Krankenhaus frei wählen. Im Familientarif werden auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson übernommen, wenn ein minderjähriges Kind ins Krankenhaus muss.

    • Medikamente und Verbandmittel

      Bei ärztlicher Verordnung werden Kosten für Arznei- und Verbandmittel übernommen. Außer Nähr- und Stärkungspräparaten, kosmetischen Präparaten und Mitteln, die vorbeugend oder regelmäßig genommen werden.

    • Heil- und Hilfsmittel

      Erstattung der Kosten von Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie medizinischer Bäder und Massagen, soweit vom Arzt verordnet und während des Auslandsaufenthaltes notwendig. Erstattet werden die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel (ohne Seh- und Hörhilfen), soweit diese erstmals erforderlich werden.

    • Krankentransport

      Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt.

    • Rücktransport sowie Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

      Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden übernommen, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten werden erstattet, wenn ein anschließender Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherter Person und Versicherungsfall.

    • Zahnbehandlung und Zahnersatz

      Enthalten sind schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen, provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen.

    Details zu den Tarifen

    Sie möchten erfahren, was der Tarif kostet oder ihn online abschließen, dann besuchen Sie die Seiten unseres Kooperationspartners. 

    AOK-AuslandPRIVAT gilt weltweit für maximal acht Wochen pro Reise. Es gibt zwei Tarifgruppen:

    • Singles: Der Tarif AOK-AuslandPRIVAT für Singles eignet sich für Einzelpersonen, aber auch Ehepaare und Paare in Lebensgemeinschaft.
    • Familien: Sie können die ganze Familie mit AOK-AuslandPRIVAT für den Krankheitsfall absichern. Der Familientarif rechnet sich bereits ab drei Personen. Für zwei Senioren ab 65 Jahren ist die Familien-Variante günstiger als der Single-Tarif.

    GesundheitGLOBAL: extra für lange Aufenthalte

    Gerade bei längeren Aufenthalten lassen sich Krankheitsfälle und teure Arztbesuche nicht immer ausschließen. Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung “GesundheitGLOBAL” unseres Kooperationspartners Union Krankenversicherung (UKV) sichert Sie bei Auslands-Aufenthalten zwischen zwei Monaten und fünf Jahren optimal ab.

    Perfekt fürs Au-pair, Auslandspraktikum, Work and Travel oder den Schüleraustausch, aber auch für alle, die sich beruflich längerfristig im Ausland aufhalten und einen Premiumschutz vergleichbar zu einer deutschen Krankenversicherung wünschen.

    Details zu dem Tarif

    Sie möchten erfahren, was der Tarif kostet oder ihn online abschließen, dann besuchen Sie die Seiten unseres Kooperationspartners Union Krankenversicherung (UKV). 

    Fragen & Antworten

    • Was ist zu tun ist, wenn man mindestens 12 Monate ins Ausland geht?

      Die AOK NordWest bietet gemeinsam mit dem Partner für Zusatzversicherungen, der UKV, verschiedene Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an. Für einen längeren Auslands-Aufenthalt (länger als 8 Wochen) passt der Tarif GesundheitGLOBAL. Mit dem Tarif können Sie sich bis zu 5 Jahre im Ausland absichern.

      Zur Seite des Tarifs wechseln
    • Wie hoch ist der Beitrag?

      Der Beitrag ist abhängig vom Tarif, den Sie wählen. Der normale Single-Tarif für Auslandsreisen bis zu 8 Wochen kostet z. B. 10,90 Euro bis 64 Jahren und ab 65 Jahre 33,50 Euro. Es gibt auch noch Angebote für Familien.

      Erfahren Sie mehr zum Tarif
    • Wo kann ich die Zusatzversicherung abschließen?

      Sie können den Tarif online bei unserem Kooperationspartner, der UKV, abschließen.

      Zur Anmeldung
    • Ist es mitversichert, wenn ich mich länger im Ausland aufhalte?

      Die AOK NordWest bietet gemeinsam mit dem Partner für Zusatzversicherungen, der UKV, verschiedene Versicherungen für den Auslandsaufenthalt an. Bis zu 8 Wochen sind Sie mit dem Tarif AOK-AuslandPRIVAT gut versichert. Sind Sie länger im Ausland? Dann passt der Tarif GesundheitGLOBAL. Mit dem Tarif können Sie sich bis zu 5 Jahre im Ausland absichern.

      Erfahren Sie mehr
    • Muss man bei der AOK versichert sein, um die Zusatzversicherungen abschließen zu können?

      Da es sich bei dem AOK-AuslandPRIVAT um einen Exklusiv-Tarif handelt, können auch nur Versicherte der AOK NordWest den Tarif abschließen. 

      Mitglied bei der AOK NordWest werden

    Haben Sie weitere Fragen zur Auslandskrankenversicherung?

    Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne telefonisch. 

    • Für AOK-AuslandPRIVAT:
      Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr
      +49 681 844-7777
    • Für GesundheitGLOBAL:
      Montag bis Freitag von 08 bis 19 Uhr
      +49 681 844-7031

    Live-Beratung: Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne persönlich. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Videoberatung oder Chat können Sie in dieser Zeit über unseren Chat‑Button unten in der Ecke des Bildschirms anfordern.

    Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen

    Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.

    Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung

    www.dvka.de

    Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

    Arbeiten im Ausland

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.

    Aktualisiert: 07.05.2024

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