Der Wahltarif Bonus der AOK

Der Wahltarif Bonus der AOK, oder auch Selbstbehalttarif mit Bonus, ist für alle attraktiv, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Vorausgesetzt, Sie sind gesund und Ihre Beiträge werden nicht von Dritten getragen.
Eine Frau im Funktionsshirt an der frischen Luft. Für gesunde und aktive Menschen lohnt sich der Selbstbehalttarif mit Bonus besonders.© AOK

Inhalte im Überblick

    Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?

    Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.

    Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt. 

    Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?

    Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die 

    • gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
    • aktiv sind und regelmäßig Sport treiben 

    Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

    Das Angebot Selbstbehalttarif mit Bonus der AOK Bayern

    Der Bonus-Wahltarif der AOK ist für alle da, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. 

    Zur Teilnahme am AOK-Bonustarif entscheiden Sie sich für mindestens drei Jahre. Während dieser Zeit können Sie Ihre AOK-Mitgliedschaft nicht kündigen. Die Teilnahme am AOK-Bonustarif endet automatisch nach fünf Kalenderjahren.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    So funktioniert der AOK-Bonustarif

    • Der Grundbonus
      Als Startkapital erhalten Sie jährlich einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifsfufe. Der Grundbonus beträgt zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
    • Gesundheitsbonus
      Wir honorieren Ihr Engagement bei Vorsorge oder Fitness mit 70 Euro pro Jahr. Die erbrachten Maßnahmen können Sie uns ganz einfach mit dem AOK-Bonus-Scheckheft nachweisen, das Sie zum Start des Bonustarifs von uns erhalten. Lassen Sie sich die Maßnahmen bestätigen und reichen Sie das Heft möglichst bis 31.01. des folgenden Jahres bei uns ein.
    • Leistungsfreiheit bringt Zusatzbonus
      Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, dann belohnen wir dies mit einem Zusatzbonus bis zu 300 Euro. Im vierten und fünften Jahr Ihrer Teilnahme wird der Zusatzbonus anteilig jährlich vergütet.
    • Das Risiko der Eigenbeteiligung
      Arzneimittelverordnungen, die Ihnen Ihr Arzt auf Kassenrezept verordnet und die Sie in der Apotheke einlösen, werden mit einer pauschalen Eigenbeteiligung belegt und reduzieren Ihre Boni. Dies gilt auch für Krankenhausaufenthalte. Ein Risiko kann für Sie entstehen, ist jedoch begrenzt. Fragen Sie Ihren AOK-Berater, er hilft Ihnen gerne weiter.

    Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer. Hier weiterlesen (PDF, 5,9 MB).

    Tarifübersicht

    Tarifstufebis zu 18.000 Euro*18.001 Euro bis JAE*über JAE*
    Grundbonus80 Euro110 Euro230 Euro
    Gesundheitsbonus**70 Euro70 Euro70 Euro
    Zusatzbonus (erstmalige Auszahlung nach drei leistungsfreien Jahren)150 Euro (pro Jahr 50 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung)180 Euro (pro Jahr 60 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung)300 Euro (pro Jahr 100 Euro ab Jahr 4 jährliche Auszahlung)
    Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung20 Euro27,50 Euro57,50 Euro
    Pauschaler Selbstbehalt je Krankenhausaufenthalt40 Euro55 Euro115 Euro
    Maximaler Selbstbehalt (Obergrenze je Kalenderjahr)160 Euro (pro Jahr)220 Euro (pro Jahr)460 Euro (pro Jahr)
    Maximales Risiko (maximaler Selbstbehalt abzüglich Grundbonus und nachgewiesenem Gesundheitsbonus)10 Euro (pro Jahr)40 Euro (pro Jahr)160 Euro (pro Jahr)
    * Jahresarbeitsentgeltgrenze
    ** bei nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnesstest

    Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?

    Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte, wie Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte festgestellt. Der gutzuschreibende Grund- und Gesundheitsbonus wird ermittelt und mit den anrechenbaren Selbstbehalten verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Bonus, oder wenn Arztbesuche mit Rezept oder Krankenhausaufenthalte anzurechnen sind, auch ggf. die Forderung des Selbstbehalts.

    Was wird nicht angerechnet?

    • Der reine Arztbesuch wird nicht angerechnet.
    • Auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
    • Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden beim AOK-Bonustarif nicht gezählt.
    • Die Verordnung der „Pille“ wird für Frauen bis zum 21. Lebensjahr generell übernommen. Auch diese Rezepte werden im AOK-Bonustarif nicht berücksichtigt.
    • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
    Aktualisiert: 30.04.2024

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