Der Vorstand der AOK

Die Führung der elf regionalen AOKs (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt) hat der Vorstand inne. Er wird nach demokratischen Prinzipien gewählt.

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben des AOK-Vorstands

    Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer oder zwei Personen ausgeübt.

    Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.

    Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer wählt den Vorstand?

    Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.

    Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.

    Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.

    Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.

    Die AOK informiert transparent und umfassend

    Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.

    Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.

    Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.

    Der Vorstand der AOK PLUS

    Hier stellen wir Ihnen den Vorstand der AOK PLUS vor.

    Vorsitzender des Vorstands

    Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes© AOK PLUS
    Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes

    Rainer Striebel
    Geburtsjahr: 1962
    Vorstandsvorsitzender seit: 2014

    Ressorts:

    •       Controlling und Finanzen
    •       Gesundheitspartner
    •       Personal und Service
    •       Selbstverwaltung

    Der Betriebswirt kennt das Geschäft von der Pike auf. Er machte 1986 seinen Abschluss als Krankenkassenfachwirt und vier Jahre später als Betriebswirt (VWA). Im Jahr 1990 war Rainer Striebel aus Baden-Württemberg nach Sachsen gekommen und wirkte an der Errichtung der AOK in Dresden mit. Anschließend hatte er verschiedene Positionen in der AOK Dresden und ab 1997 in der AOK Sachsen inne. Von 2008 bis Juni 2011 arbeitete er als Geschäftsführer Versorgung der Gesundheitskasse. Danach war er bis 2013 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der AOK PLUS.

    Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

    Dr. Stefan Knupfer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes© AOK PLUS
    Dr. Stefan Knupfer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

    Dr. Stefan Knupfer
    Geburtsjahr: 1962
    Vorstand seit: 2014

    Ressorts:

    • Regionen
    • Kundenservice
    • Innovation und Entwicklung
    • Strategie und Transformation

    Dr. Stefan Knupfer studierte an der Universität Regensburg und promovierte 1993 zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.). Im gleichen Jahr begann er seine berufliche Laufbahn bei der AOK Sachsen. Hierbei übernahm er verschiedene leitende Funktionen in den Bereichen Marketing und Vertrieb und im Jahr 2000 die Geschäftsbereichsleitung. 2006 wurde Herr Dr. Knupfer zum Bevollmächtigten des Vorstandes ernannt. Mit der Fusion zur AOK PLUS übernahm er die Aufgabe des Geschäftsführers des Unternehmensbereiches Markt. Seit 2011 arbeitete er als Geschäftsführer der Unternehmenseinheit Finanzen/Controlling und Bevollmächtigter des Vorstandes.

    AOK PLUS Vorstand

    „Wir sind die Gesundheitskasse für alle Menschen in Sachsen und Thüringen. Dabei schnüren wir nicht nur ein attraktives Gesamtpaket aus Preis, Leistung und Service für unsere Kunden, sondern übernehmen gemeinsam mit unseren Partnern Verantwortung für die nachhaltige Weiterentwicklung der Versorgung in beiden Freistaaten. Ob in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen: Wir setzen uns für Ihre Gesundheit ein und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie uns beim Wort.“

    Vergütung der AOK-Vorstände

    Die Bezüge der Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen. Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest.

    Vergütung 2023

    Der Vorstandsvorsitzende der AOK PLUS erhielt im Jahr 2023 eine Grundvergütung von 206.000 Euro und eine variable, erfolgsabhängige Zulage von 60.600 Euro.

    Die Grundvergütung für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden betrug 202.000 Euro und die variable, erfolgsabhängige Zulage 59.400 Euro.

    Außerdem steht beiden Vorständen je ein Dienstwagen zur Verfügung, der privat genutzt werden kann und entsprechend besteuert wird.

    Hinsichtlich der Aufwendungen für eine künftige Altersversorgung ist zu unterscheiden: Der Vorsitzende des Vorstandes hat einen Versorgungsanspruch nach beamtenrechtlichen Regelungen. Zugunsten des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes leistet die AOK PLUS einen Beitrag zum Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung.

    Der Vorstand der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen mit insgesamt 3,49 Millionen Versicherten verantwortete 2023 ein Haushaltsvolumen von rund 14,94 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und 3,54 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

    Aktualisiert: 14.03.2024

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