Organspende-Beratung

AOK-Versicherte können sich bei Bedarf von ihrem Hausarzt zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Beratung soll sie dabei unterstützen, eine persönliche Entscheidung zu finden.
Junge Frau bei einer Organspende-Beratung im Sprechzimmer ihrer Hausärztin.© iStock / Nomad

Inhalte im Überblick

    Beratung zur Organspende beim Hausarzt

    Über eine Organspende zu sprechen, fällt vielen schwer. Beratung und Informationen dazu, erhalten Patienten unter anderem in ihrer Hausarztpraxis. Dort können sie sich ab dem 14. Lebensjahr bei Bedarf über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende von ihrem Hausarzt ergebnisoffen beraten lassen. Ziel dieser Organspende-Aufklärung ist eine informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen. Die Kosten dafür übernimmt die AOK. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte können die Beratung alle zwei Jahre abrechnen.

    Organspende-Register

    Potenzielle Spender und Spenderinnen können ab sofort ihre Bereitschaft, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, online im Organspende-Register hinterlegen. Auch die Entscheidung gegen eine Organspende kann im Online-Register eingetragen werden. Der Eintrag ist kostenlos, freiwillig und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

    Das beinhaltet die Organspende-Beratung

    Die Beratung über die Organ- und Gewebespende umfasst insbesondere: 

    • die Aufklärung über verschiedene Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
    • die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern
    • die Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende und des Entscheidungsrechts der nächsten Angehörigen bei fehlender Erklärung
    • die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung für kranke Menschen sowie die Aufklärung über die medizinische Anwendung von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen
    • die Möglichkeit, eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im geplanten Organspenderegister abzugeben
    • den ausdrücklichen Hinweis, dass es keine Verpflichtung gib, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren

    Das Gespräch soll Patienten unterstützen, eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen.

    Organspende-Beratung ist neue Leistung

    Die Beratung von Patienten zur Organspende ist eine neue Leistung in der Hausarztpraxis, die im Transplantationsgesetz verankert wurde. Am 1. März 2022 ist diese neue Regelung in Kraft getreten.

    Passende Informationen

    Ethik und Organspende

    Entscheidungshilfe Organspende

    Ablauf einer Organspende

    Ablauf einer Organspende

    Organspendeausweis

    Organspendeausweis

    Aktualisiert: 22.03.2024

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