Bei Hörschäden: Hörgerät und Cochlea-Implantat

Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu zählen auch Hörgeräte. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Verträge der AOK mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Eine Frau trägt ein Cochlea-Implantat. Damit nimmt sie trotz ihres Hörschadens Sprache und Geräusche wieder gut wahr.© iStock / Sladic

Inhalte im Überblick

    Hörgeräte als Hilfsmittel

    Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Hörgerät, erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Wenn Ihr Arzt festgestellt hat, dass Sie ein Hörgerät benötigen, stellt er für Sie eine Verordnung aus. Der von Ihnen gewählte Hörakustiker führt nach Vorlage der Verordnung eine Erprobung verschiedener Geräte mit Ihnen durch. Er ist laut Vertrag dazu verpflichtet, mindestens ein Hörgerät ohne Aufzahlung anzubieten, und rechnet die Kosten direkt mit der AOK ab. Im Nachgang anfallende Reparaturen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken übernimmt ebenfalls die AOK für Sie. Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Akustiker. Von Ihnen ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

    Cochlea-Implantate für schwerhörige und gehörlose Menschen

    Das Cochlea-Implantat kann von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt empfohlen werden, wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind auf einem oder beiden Ohren eine besonders starke Schwerhörigkeit oder Taubheit vorliegt. Damit lernen viele Betroffene nach einiger Zeit, gut zu hören. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hörschnecke (Cochlea), die Hörbahnen und das Hörzentrum im Gehirn funktionsfähig sind. Um das zu überprüfen, führt der Arzt im Vorfeld verschiedene Tests und Untersuchungen durch.

    Hören mit dem Cochlea-Implantat

    Das Cochlea-Implantat übernimmt die Funktion des Innenohrs. Damit der Patient hören kann, stimuliert das Implantat den Hörnerv mithilfe elektrischer Impulse.

    • Aufbau des Implantats

      Das Cochlea-Implantat setzt sich aus einem inneren und einem äußeren Teil zusammen. In den Schläfenknochen hinter dem Ohr wird ein münzgroßes Implantat eingesetzt. Von dort aus führen hauchfeine Elektroden in die Hörschnecke (Cochlea) im Innenohr. Implantat und Elektroden sind von außen nicht sichtbar, da sie unter der Haut liegen. Außerhalb des Ohrs sitzen der hörgeräteähnliche Sprachprozessor mit Mikrofon sowie eine Übertragungsspule.

    • Was passiert beim Einsetzen des Implantats?

      Das Implantat mit den Elektroden wird unter Narkose operativ in den Knochen eingesetzt. Die Elektroden schiebt der Operateur vorsichtig bis in die Hörschnecke vor. Bei dem Eingriff entsteht ein kleiner Schnitt hinter dem Ohr, der in der Regel gut verheilt. Nach der Operation kann der Patient meist das Krankenhaus zeitnah verlassen.

    • Wie funktioniert das Hörimplantat?

      Das Mikrofon außen am Ohr empfängt Schallwellen, also Stimmen oder Umgebungsgeräusche. Der Sprachprozessor verarbeitet das Signal und überträgt es mithilfe einer Sendespule auf das unter der Haut liegende Implantat mit der Empfängerspule. Dort wird das Signal in elektrische Impulse übersetzt, die über die Elektroden den Hörnerv stimulieren. Der Hörnerv leitet die elektrischen Impulse weiter an das Gehirn und ermöglicht so das Hören.

    • Wie verläuft die Nachsorge?

      Etwa vier bis sechs Wochen nach der Operation wird der Sprachprozessor aktiviert. In einem über mehrere Monate dauernden Prozess wird daraufhin schrittweise die individuell beste Einstellung herausgearbeitet. Um mit dem Cochlea-Implantat hören zu können, schließt sich an die Operation daher in der Regel eine Nachsorgephase mit Hör- und Sprachtraining an. Die Dauer des Trainings hängt davon ab, wie lange die Hörminderung oder Taubheit vor dem Einsetzen des Implantats bestand und ob der Patient vor dem Hörverlust sprechen gelernt hat oder nicht. In regelmäßigen Nachsorgeterminen werden Funktion und optimale Einstellung des Sprachprozessors überprüft.

    • Je eher behandelt, desto besser die Erfolge

      Je kürzer die Hörminderung oder Taubheit bestanden hat, desto besser sind in der Regel die Erfolge mit dem Cochlea-Implantat. Auch bei länger andauernder Gehörlosigkeit kann das Implantat die Lebensqualität subjektiv steigern. Kinder, die taub zur Welt kommen, lernen bei einer frühen Versorgung häufig schnell das Hören als neuen Sinneseindruck zu begreifen. Das ermöglicht ihnen eine bessere Sprachentwicklung. Um Hörschäden so früh wie möglich festzustellen, findet routinemäßig ein Hörscreening bei Neugeborenen statt. Die Untersuchung ist eine Leistung Ihrer AOK.

    Welche Kosten übernimmt die AOK?

    Für alle Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit präqualifizierten Leistungserbringern. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen. Auch die Nachbetreuung und Reparatur der Hilfsmittel sind von dieser vertraglichen Regelung umfasst.

    Wenn im Falle des Cochlea-Implantats alle medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die AOK die Kosten für den Eingriff und die lebenslange Nachsorge.

    Das zahlen Sie dazu

    Die Zuzahlung für Ihr Hörgerät beträgt zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten entstehenden Mehrkosten selbst. Dies gilt im Folgenden auch für notwendige Reparaturen solcher Geräte. Über eventuell entstehende Mehrkosten hat Sie Ihr Akustiker im Rahmen der Erprobung aufzuklären.

    Bei Cochlea-Implantaten ist in der Regel keine Zuzahlung fällig. Die Kosten trägt die AOK.

    Die AOK PLUS beantwortet wichtige Fragen zum Thema Hörgeräte

    • Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Gehör nachgelassen hat?

      Dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Dort entscheidet der Arzt durch eine medizinische Analyse und einen Hörtest, ob für Sie ein Hörgerät sinnvoll ist. Sie erhalten vom HNO-Arzt eine ohrenärztliche Verordnung für eine Hörhilfe.

    • Wie geht es weiter?

      Hörgeräte werden in der Regel durch niedergelassene Hörgeräteakustiker abgegeben, die auch die gesamte individuelle Anpassung übernehmen. Vereinzelt erfolgt eine Geräteversorgung auch direkt durch den HNO-Arzt, der im Rahmen einer Kooperation mit einem Hörgeräte-Direktanbieter zusammenarbeitet. Die AOK PLUS hat beide Versorgungswege für Sie vertraglich vereinbart. Der AOK-Vertragspartner berät Sie anhand eines Hörtests über verschiedene Versorgungsmöglichkeiten und über Hörgeräte ohne Aufpreis, die Ihre individuelle Hörminderung weitgehend ausgleichen.  

      Die AOK PLUS trägt die Kosten für Hörgeräte in Höhe des jeweiligen Vertragspreises. Es wurde vereinbart, dass Hörgeräteakustiker eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten gewährleisten, die neben der gesetzlichen Zuzahlung für Sie kostenlos ist. Diese Versorgung umfasst auch die Beratung, die Erprobung und die Nachbetreuung. Sprechen Sie daher Ihren Hörgeräteakustiker gezielt auf das aufzahlungsfreie Angebot an oder lassen Sie sich von weiteren Hörgeräteakustikern beraten. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, verschiedene Hörgeräte in Ihrer alltäglichen Umgebung zu testen.

    • Was bedeutet Hörgeräte ohne Aufpreis?

      Als Versicherter der AOK PLUS erhalten Sie moderne und qualitativ hochwertige Hörgeräte, die dem aktuellen Stand der Hörgerätetechnik entsprechen – ohne Aufzahlungen. Dazu zählen Geräte, die eine Hörminderung in geräuschvoller Umgebung ausgleichen und insbesondere mit Digitaltechnik, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mehreren Kanälen sowie mit mindestens drei Hörprogrammen ausgestattet sind. Die aufzahlungsfreien Hörgeräte müssen sich so einstellen lassen, dass ein bestmögliches Sprachverstehen in allen im Alltag üblichen Situationen erreicht wird, zum Beispiel im Gespräch mit einer oder mehreren Personen, bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Räumen. Für Ihre Hörgeräteversorgung ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro je Gerät zu leisten.

    • Können Mehrkosten entstehen?

      Wünschen Sie für Ihr Hörgerät spezielle Ausstattungen (etwa eine Fernbedienung), die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, kann Ihre AOK die dadurch entstehenden Mehr- sowie eventuelle Folgekosten nicht übernehmen.

    • Was ist noch zu beachten?

      Auch nach Erhalt Ihres aufzahlungsfreien Hörgeräts sind Beratungen, sämtliche Reparatur- und Wartungsleistungen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken für Sie kostenlos. Diese Kosten werden durch Ihre AOK PLUS getragen. Wenden Sie sich einfach an Ihren Hörgeräteakustiker beziehungsweise HNO-Arzt.

      Die Kosten für Batterien werden nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Erwachsene haben keinen Anspruch auf Batterieversorgung.

    Das Infoblatt Hörhilfen der AOK PLUS

    Worauf Sie beim Kauf eines Hörgerätes achten sollten und welche Kosten Ihre AOK PLUS übernimmt, erfahren Sie  detailliert in unserem Infoblatt Hörhilfen.

    Infoblatt für Hörhilfen der AOK PLUS

    Aktualisiert: 11.01.2024

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