Vorsorgekur

Eine Kur kann als Vorsorge Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. Die AOK unterstützt Sie mit ambulanten Leistungen in anerkannten Kurorten, auch Badekuren genannt, oder stationären Vorsorgeleistungen, umgangssprachlich als Kur bezeichnet.
Vier Erwachsene trainieren im Freien. Vorsorgekuren helfen, fit und gesund zu bleiben.© AOK

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für eine Kur

    Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle ärztlich verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.

    • Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.
    • Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt infrage, wenn alle ambulanten Leistungen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Vier Jahre nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme ist eine neue Kur möglich, wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.

    So beantragen Sie eine Kur

    1. Ärztliche Beratung

    2. Antrag stellen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Ärztliche Beratung

    01/03

    Sie beraten sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kur verordnet.

    Die wichtigsten Infos zur Kur

    Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:

    • Die ambulante Kur

      • Sie wählen einen anerkannten Kurort aus und organisieren eine Unterkunft. Eine Übersicht anerkannter Kurorte erhalten Sie zum Beispiel beim Deutschen Heilbäderverband.
      • Die Dauer der Kur beträgt in der Regel 3 Wochen (21 Tage). Wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Kuraufenthalt auch verlängert werden.
      • Sind Sie berufstätig, findet die Kur in Ihrer Urlaubszeit statt.
    • Die Kompaktkur

      • Die Kompaktkur oder auch Kompaktmaßnahme ist eine spezielle Form der klassischen ambulanten Kur, allerdings in einer sehr viel intensiveren Form.
      • Sie wird nur von einigen Kurorten angeboten.
      • Neben intensiver Betreuung durch medizinische und therapeutische Fachkräfte finden Kurse und Informationsveranstaltungen statt.
      • Die Teilnehmenden einer Kompaktkur haben möglichst gleiche oder ähnliche Erkrankungen, sodass Sie sich leicht mit anderen Betroffenen austauschen und gegenseitig unterstützen können.
    • Die stationäre Kur

      • Ihre Behandlung findet in einer zugelassenen Kurklinik statt. Soweit möglich, berücksichtigen wir bei der Wahl der Kurklinik Ihre Wünsche zu Ort und Zeitraum.
      • Sie werden von einem medizinischen Team individuell und ganzheitlich betreut.
      • Die stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.
      • Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen, und informieren Sie ihn rechtzeitig über die geplante Kur zur Vorsorge.

    Die AOK Nordost übernimmt die Kosten für ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen

    Bei ambulanten Kuren (Badekuren) trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen. Darüber hinaus beteiligt sich die AOK Nordost an den Kosten wie Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrkosten mit einem Zuschuss, wenn die Vorsorgeleistung mindestens 14 Kalendertage dauert. Dieser Zuschuss beträgt bei mindestens 14 bis 20 Kalendertagen pauschal 100 Euro und ab 21 Kalendertagen 150 Euro. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro täglich.

    Die Kosten für eine stationäre Kur werden von Ihrer AOK übernommen.

    Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei ambulanten und stationären Kuren zu:

    • stationäre Kur: 10 Euro je Kalendertag
    • ambulante Kur:
      - Für verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sind 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.
      - Für Heilmittel wie etwa Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.

    Stationäre Kur für pflegende Angehörige

    Stationäre Kuren für pflegende Angehörige werden mit oder ohne Begleitung der zu pflegenden Person als dreiwöchige Vorsorgemaßnahme in der Fachklinik Feldberg, Buchenallee 1, 17258 Feldberger Seenlandschaft durchgeführt.

    Pflegende Angehörige sollen vom Alltag entlastet und ein körperlicher und seelischer Ausgleich geschaffen werden. Mit den Therapieangeboten soll im Nachgang der Vorsorgemaßnahmen eine Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden.

    Pflegende Angehörige können mit einer zu pflegenden Person des Pflegegrads 2 oder 3 aufgenommen werden. Pflegebedürftige mit folgenden Erkrankungen können generell nicht aufgenommen werden: blinde und taubstumme Menschen (nur mit Begleitperson, Hörbrille vorhanden), beatmungspflichtige Patienten, Menschen mit akuten Psychosen, organischen Psychosyndromen/Demenzerkrankungen, Oligophrenien und süchtigem oder impulsneurotischem Fehlverhalten.

    Eine Finanzierung des zu Pflegenden als Begleitung während einer stationären Vorsorge ist nur mit den Beträgen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege möglich.

    Aktualisiert: 29.04.2024

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