Krankenversicherung: Beitrag für Arbeitnehmer

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Erfahren Sie, wie sich der Krankenkassenbeitrag zusammensetzt und wie hoch er ist.
Eine Frau hat ein Smartphone in der Hand. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag für Angestellte ist, kann sie online recherchieren. © AOK

Inhalte im Überblick

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 69.300 Euro jährlich (monatlich 5.775 Euro, Werte für 2024) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

    Krankenkassenbeitrag: Das Einkommen bestimmt die Beitragshöhe

    Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.175 Euro (2024), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.

    Krankenkassenbeiträge bei mehreren Beschäftigungen

    Wer mehrere Beschäftigungen parallel ausübt, zahlt Krankenkassenbeiträge auf alle dabei erzielten Arbeitsentgelte – jedoch nicht auf mehr als monatlich 5.175 Euro (2024). Ausnahme: Hauptbeschäftigte, die zusätzlich noch einen Minijob ausüben, müssen für den Minijob keine Krankenkassenbeiträge zahlen.

    Zusatzbeitrag

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz können gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch dieser ist, legt jede Krankenkasse selbst fest. Ihr Krankenkassenbeitrag setzt sich somit aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz Ihrer AOK zusammen. Gut zu wissen: Auch vom Zusatzbeitrag übernimmt der Arbeitgebende die Hälfte. 

    Beitragssatz und Zusatzbeitrag der AOK PLUS

    • Für 2024 beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung bei der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen 16,4 Prozent.
    • Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,8 Prozent zusammen.

    Als Arbeitnehmer zahlen Sie aber nicht selbst den vollen Beitragssatz. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich daran. Von den 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Das Gleiche gilt seit 2019 für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

    allg. BeitragZusatzbeitragGesamt
    14,6 Prozent1,8 Prozent16,4 Prozent
    Krankenkassenbeitrag bei der AOK PLUS

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    Aktualisiert: 22.03.2024

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